Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Lehrkräfte,
Kurz vor Weihnachten gibt es eine Neuregelung zu schulischen Sonderveranstaltungen. In der Corona-Schulinformation Nr. 52 heißt es dazu:
„Neu eingefügt wird eine Regelung zur Teilnahme an schulischen Sonderveranstaltungen wie insbesondere an Schulfesten, Schulbasaren, Schulkonzerten und Schulaufführungen, soweit diese nicht ausschließlich im Außenbereich der Schule stattfinden. Hier gilt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht Schülerin oder Schüler bzw. Personal an der betreffenden Schule sind, also auch für Eltern, das sog. „2G-Modell“. Es dürfen mithin teilnehmen:
- Personen, die geimpft oder genesen sind,
- Kinder bis zur Einschulung (ohne Testnachweis),
- Minderjährige, die getestet sind oder die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) getestet sind. Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
Welche Testnachweise akzeptiert werden können, können Sie im Hygieneleitfaden hier nachlesen.“
Die oben erwähnte Schulinformation Nr. 52 informiert auch über Impfmöglichkeiten für Kinder am Alter von fünf bis zwölf Jahren. Hier möchte ich Ihnen folgende Informationen weitergeben: „Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren steht neben den Impfmöglichkeiten bei Kinderärztinnen und Kinderärzten ebenfalls ein ergänzendes Impfangebot in den Impfstellen zur Verfügung. Das Gesundheitsministerium hat darüber informiert, dass unter der o.g. Internetadresse auch Termine für offene Impfangebote für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren veröffentlicht werden, die es vom 14. bis zum 18. Dezember an jeweils zwei Standorten im Land geben werde. Außerdem könnten Eltern vom 16. Dezember an Terminbuchungen für Kinderimpfungen vornehmen. Gesonderte Kinderimpftage seien am 19. Dezember und am 9. Januar (jeweils Sonntage) in fast allen Impfstellen im Land von 10.00 bis 16.00 Uhr vorgesehen. Für die Impfungen von Kindern in den Impfstellen gebe es ab dem 23. Dezember besondere Zeitfenster an allen Dienstagen und Donnerstagen zwischen 17.30 und 19.30 Uhr.“
Ich möchte die Gelegenheit dieses telegramms auch dazu nutzen, um noch einige Worte zur Situation bei uns am Kopernikus Gymnasium zu verlieren. Außerhalb der Schule scheint sich gerade für Geimpfte stellenweise wieder eine gewisse Normalität einzustellen. Das führt leider dazu, dass die strengeren Regelungen, die in der Schule gelten, manchmal nicht mehr so vollständig akzeptiert werden. Diese strengeren Reglungen sind deshalb sinnvoll, weil weder Schülerinnen und Schüler noch die Lehrkräfte sich frei entscheiden können, nicht in die Schule zu gehen, wenn ihnen angesichts der Pandemie das Risiko zu hoch erscheint.
Wir müssen also den Schulalltag so sicher wie möglich gestalten, um auch der Situation derer, die selbst ein erhöhtes Risiko haben oder deren Angehörige davon betroffen sind, zu entlasten. Das schaffen wir nur als Gemeinschaft, in der alle am selben Strang ziehen. Daher bitte ich euch, liebe Schülerinnen und Schüler an dieser Stelle ganz herzlich, sich weiter an die Regeln zu halten, auch wenn es manchmal nervt!
Liebe Eltern, Sie bitte ich, uns dabei zu unterstützen, die Schule so sicher wie möglich zu machen, indem sie Ihren Kindern im Gespräch noch einmal deutlich machen, warum die Regeln sinnvoll sind und eingehalten werden müssen.
Zum Schluss möchte ich noch kurz in Erinnerung rufen, dass der Unterricht am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien wieder nach der vierten Stunde enden wird.
Nun bleibt mir nur, allen noch eine schöne restliche Vorweihnachtszeit zu wünschen. Drücken wir alle die Daumen, dass wir als Schulgemeinschaft diese Zeit möglichst ohne weitere Infektionsfälle überstehen.
Mit herzlichen Grüßen – Ihre und eure
Stephanie Wrede-Krukowski