Schulelternbeirat (SEB)

Der Schulelternbeirat (SEB) des Kopernikus Gymnasiums Bargteheide begrüßt Sie auf der Elternseite der Webseite.

Der SEB unterstützt die Klassenbeiräte in ihrer Arbeit, indem er sie umfassend informiert und ihnen hilft, Lösungen für ihre Anliegen zu finden. Die Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung des Schullebens, die der SEB aus den Klassen erhält, trägt er an die entsprechenden Gremien in der Schule heran.

Als Vorstand des SEB stehen wir in einem regen und intensiven Austausch mit der Schulleitung, die uns über alle relevanten, die Schule und die Schulgemeinschaft betreffenden Themen informiert.

Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Ihre Anliegen, Anregungen und Ihr Feedback sind uns wichtig, da sie die Grundlage unserer Arbeit sind.

Sie erreichen uns unter unserer gemeinsamen E-Mailadresse  SEB@kopernikus.de oder wenden Sie sich bitte direkt an Frau Stoffers, die Vorsitzende des Schulelternbeirats, unter Christel.Stoffers@t-online.de

Der KGB SEB-Vorstand
  1. Vorsitzende   Christel Stoffers     Telefon 0173 219 5516
  2. Vorsitzende   Astrid Steinbach
  3. Vorsitzende   Dr. Anke Leverenz

Eine gute Schule braucht Eltern, die sich mit ihren Ideen einbringen und auf unterschiedlichste Weise das Schulleben zum Wohl ihrer Kinder mitgestalten.

Als Eltern können Sie an unserer Schule in folgenden Gremien aktiv mitwirken:

Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternbeirat (Elternvertreterteam). Dieser soll bestehen aus der/dem Vorsitzenden und zwei Stellvertreterinnen bzw. -vertretern.

Als Vorsitzende oder Vorsitzender haben Sie folgende Aufgaben:

  • regelmäßig Gesprächskontakt zur Klassenlehrerin / zum Klassenlehrer halten
  • Elternversammlungen einberufen und leiten
  • den Klassenelternbeirat einberufen und leiten
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern dieser Klasse den zuständigen Stellen unterbreiten – das sind in der Regel die Lehrkräfte der Klasse, gegebenenfalls die Stufenleitung, die Schulleitung, der Schulelternbeirat, die Schülervertretung
  • zwischen Eltern, Lehrkräften, Schulleitung und Schülervertretung vermitteln
  • an der Klassenkonferenz mit Stimmrecht teilnehmen
  • an den Zeugnis- und Versetzungskonferenzen beratend teilnehmen (ohne Stimmrecht)
  • an pädagogischen Konferenzen beratend teilnehmen.

Der/die jeweilige Vorsitzende des Klassenelternbeirats ist stimmberechtigtes Mitglied der Klassenkonferenz. Ausnahme: Handelt sich um eine Konferenz über die Beurteilung von Leistungen, hat sie/er nur eine beratende Funktion.

Der Klassenelternbeirat gewährleistet eine Informations- und Austauschmöglichkeit zwischen den Eltern einer Klasse und sollte Kontakt zur Klassensprecherin / zum Klassensprecher halten, um die Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Die ehrenamtliche Tätigkeit als Klassenelternbeirat verpflichtet Sie zur Verschwiegenheit. Aus diesem Grund wird Sie die Schulleitung förmlich zur Verschwiegenheit verpflichten.

Der Klassenelternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vertreter / die Vertreterin und dessen oder deren Stellvertreter/Stellvertreterin für den Schulelternbeirat (SEB).

Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.

Der Schulelternbeirat (SEB) unterstützt dabei aktiv die Klassenelternbeiräte und Eltern beim Zusammenwirken von Schule und Elternschaft.

Jeweils ein Mitglied aus dem Klassenelternbeirat wird in den SEB gewählt. Die Mitglieder des Schulelternbeirats wählen einen Vorstand. Dieser hat normalerweise drei Mitglieder, einer von ihnen übernimmt den Vorsitz. Die Mitglieder des Schulelternbeirats wählen außerdem — ein Mitglied und dessen Stellvertretung für den Kreiselternbeirat und die Vertreter*innen der Eltern für die Schulkonferenz, das oberste Beschlussgremium der Schule, sowie — je zwei Vertreter*innen der Eltern in den Fachkonferenzen und für die Ausschüsse und Arbeitskreise.

Der SEB Vorstand organisiert min. zweimal im Jahr SEB Sitzungen zum Austausch der Klassenbeiräte (SEB Delegierten).

Die Mitglieder des Schulelternbeirats (SEB) wählen aus ihrer Mitte ein Mitglied und dessen Stellvertreter*in für den Kreiselternbeirat. Alle Delegierten der Schulelternbeiräte bilden den Kreiselternbeirat.

Der Kreiselternbeirat vertritt die Anliegen der Eltern der jeweiligen Schulart auf Kreisebene und unterstützt die Arbeit der Schul- und Klassenelternbeiräte.

Der KEB greift Anregungen, Fragen oder Probleme von Schulelternbeiräten auf und leitet diese gegebenenfalls an die Schulaufsicht oder Schulträger weiter, um Lösungen zu finden oder Antworten zu erhalten.

Jeder Kreiselternbeirat wählt aus seiner Mitte eine(n) Delegierte(n) für den Landeselternbeirat.

Die Vertreter unserer Schule für den Kreiselternbeirat sind:

Christel Stoffers und

Dr. Anke Leverenz

In der Schulkonferenz kann die Schule aktiv gemeinsam gestaltet werden.

Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus Vertreter*innen der Lehrkräfte, Eltern sowie Schüler*innen (ab Jahrgangsstufe sieben). Alle drei Gruppen sind in jeweils gleicher Anzahl vertreten (Drittelparität) und haben Antrags- als auch Vetorecht.

Der/die Vorsitzende des Schulelternbeirats ist durch sein/ihr Amt als Mitglied der Schulkonferenz gesetzt.

Der Schulelternbeirat wählt die weiteren Vertreterinnen und Vertreter aus der Elternschaft. Alle Eltern der Schule können zur sich zur Wahl stellen.

Die Schulkonferenz kann über 30 thematische Punkte, die im Schulgesetz unter § 63 aufgeführt sind, beschließen und entscheiden.

Ein Beschluss kommt mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder zustande.

Damit Anträge zu den Punkten 1 bis 13 angenommen werden können, muss die Mehrzahl der beteiligten Lehrkräfte in der Schulkonferenz zustimmen.

  1. Grundsätze der pädagogischen Arbeit an der Schule,
  2. das Schulprogramm (§ 3 Abs. 1),
  3. Grundsatzfragen der Anwendung von Rahmenrichtlinien und Lehrplänen, von Stundentafeln und Lehrmethoden,
  4. Grundsätze für die Einführung von Schulbüchern und die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln,
  5. Grundsätze der Anwendung einheitlicher Maßstäbe für die Leistungsbewertung und Versetzung innerhalb der Schule sowie der Zeugniserteilung,
  6. Grundsätze eines Förderkonzepts,
  7. Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
  8. Grundsätze für den schulart-, jahrgangs-, fächer- und lernbereichsübergreifenden Unterricht (§ 5 Absatz 4) und die Form der Differenzierung einschließlich der Bildung gemeinsamer Lerngruppen,
  9. Grundsätze für die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen (§ 34 Abs. 7),
  10. die Ausgestaltung der Eingangsphase der Grundschule (§ 41 Abs. 2),
  11. die Schulordnung einschließlich der Haus- und Pausenordnung und der Grundsätze der Aufsichtsführung sowie Grundsatzfragen der Aufrechterhaltung der Ordnung an der Schule,
  12. die Stellung des Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs (§ 138 Abs. 2),
  13. die Einführung der Ganztagsschule.

Die Schulleitungen bilden für einzelne Fächer, Fächergruppen oder Fachrichtungen Fachkonferenzen.

Sie tagen mindestens zweimal im Schuljahr. Zum Gremium der Fachkonferenzen gehören die betreffenden Lehrkräfte,die die entsprechende Lehrbefähigung haben oder im jeweiligen Fach unterrichten, und je zwei Vertretungen aus der Elternschaft und ab Jahrgangsstufe sieben je zwei Vertreter*innen der Schülerschaft. Die Vertretungen der Eltern und Schülerschaft haben beratende Funktion.

Die Schulleitung kann an der Konferenz teilnehmen.

Alle Eltern einer Schule können sich als Vertreter*in in dieses Gremium wählen lassen.

Durch die Schulkonferenz eingesetzte Ausschüsse, die sich dauerhaft oder kurzfristig um bestimmte Themen des Schullebens kümmern, um z.B. eine Entscheidungsgrundlage für die Schulkonferenz zu erarbeiten oder bestimmte Themen intensiv auszuarbeiten oder zu organisieren.

Die Ausschüsse setzten sich  paritätisch aus Eltern, Schüler*innen und Lehrer*innen zusammen.

Beispiele für durch die SK eingesetzte Ausschüsse sind z.B.: Kostenausschuss, Spendenausschuss, Schulhofausschuss, siehe die Liste der Arbeitsgruppen und Ausschüsse.

Durch den SEB initiierte Arbeitskreise, um bestimmte Themen des Schullebens zu optimieren. Die Besetzung ist frei und meist bis zur Erledigung der Aufgabe / Erreichung der Zielsetzung begrenzt. Aktuelle Arbeitskreise sind z.B.: BoSo – Berufs und Studienorientierung und Gestaltung der Spielekisten für die 5. und 6. Klassenstufen.

Ihr direkter Draht zum SEB

Durch das Setzen des Hakens bei „Ich akzeptiere“ und das Klicken auf den „Senden“ Button erklären Sie sich nach Art. 6 Abs. 1 a der DSGVO damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die Beantwortung verwenden werden. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, sofern wir nicht gesetzlich oder durch eine Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. In dem Fall werden Ihre Daten umgehend gelöscht. Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch in der Datenschutzerklärung unseres Internetauftrittes.