Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Lehrkräfte,

heute möchte ich Sie und euch über die ab Montag geltenden neuen Reglungen informieren. In der aktuellen Corona-Schulinformation heißt es:

Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Teilnahme an regelmäßigen Tests ab der kommenden Woche keine Zugangsvoraussetzung mehr für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist. Die wöchentlichen Tests werden zudem von drei auf wieder zwei Testungen reduziert. Die Tests finden nicht mehr in der Schule statt, sondern werden von allen Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften und den an Schulen tätigen Personen eigenverantwortlich zu Hause durchgeführt. Hierfür geben die Schulen am Ende dieser Woche die erforderlichen Tests in Packungen mit fünf Einzeltests mit. Damit sollen zwei Tests in der Woche ab 21. März 2022 durchgeführt werden, zwei weitere Tests in der Woche ab 28. März 2022 und schließlich ein Test am 18. April 2022, dem Ende der Osterferien. Die Durchführung der Tests ist keine Voraussetzung mehr für den Zugang zur Schule so dass auch keine Erklärung über die Durchführung der Tests vorgelegt werden muss.“

Morgen wird also jede Schülerin und jeder Schüler eine Packung mit fünf Tests erhalten, die Verteilung erfolgt in der Schulstunde, in der morgen auch zum letzten Mal getestet wird.

Außerdem sind weitere Änderungen für die Zeit vom 03. bis zum 29. April angekündigt. So wird es nach den Osterferien keine allgemeine Maskenpflicht mehr geben. Es steht aber natürlich allen Personen der Schulgemeinschaft frei, auf freiwilliger Basis in der Schule weiterhin eine Maske zu tragen. Auch die Möglichkeit, sich freiwillig zu Hause zu testen, wird weiterhin bestehen und sollte besonders bei Risikokontakten

oder Symptomen genutzt werden. Es erfolgt also ein Strategiewechsel vom anlasslosen Testen aller

Personen in der Schule weg hin zum Testen aus konkretem Grund. Dieser Strategiewechsel basiert auf einer Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und der Deutschen Gesellschaft für Pädriatische Infektiologie mit Unterstützung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte vom 03. März 2022. Für die Testungen in der Zeit vom 19. bis 29. April werden am 19. April weitere Tests an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

Vor dem Hintergrund dieser Lockerungen ist noch einmal auf die große Bedeutung des Schnupfenplanes hinzuweisen. Dazu heißt es in der Corona-Schulinformation: „Sie finden die Hinweise zum Verhalten bei Auftretung von Erkältungshinweisen unter diesem Link: Schnupfenplan_neu.
Die Beachtung der Regeln schützt alle Mitglieder der Schulgemeinschaft vor der Übertragung von Infektionskrankheiten und ist sichtbares Zeichen eines rücksichtsvollen Miteinanders. Grundsätzlich muss jede und jeder Verantwortung übernehmen und Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen. Bei entsprechenden Symptomen gilt es in jedem Fall, von einem Schnelltest Gebrauch zu machen.“
 

Bis auf Weiteres gilt weiterhin der Beurlaubungserlass, der eine Beurlaubung auf Grundlage eines ärztlichen Attestes ermöglicht, wenn eine Schülerin oder ein Schüler selbst oder eine Person im familiären Umfeld zu einer besonders vulnerablen Gruppe gehört. Auf dieser Grundlage können auch besondere Schutzvorkehrungen für den Schulbesuch getroffen werden.

Ich denke, auch die kommenden Wochen werden für uns alle wieder ihre ganz eigenen Herausforderungen bereithalten. Einerseits lösen diese Lockerungen nach der langen Zeit, in denen wir die Sicherheitsmaßnahmen verinnerlicht haben, bei einigen Menschen Ängste und Unsicherheiten aus, gerade mit dem Blick auf die aktuellen Ansteckungszahlen. Andererseits gibt es auch Personen, für die die Freude über wiedergewonnene Freiheiten überwiegt. Wichtig ist, dass wir alle die jeweils andere Herangehensweise respektieren und Verständnis füreinander entwickeln. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir auch diese neue Herausforderung als Schulgemeinschaft wieder gut gemeinsam meistern können!

Mit herzlichen Grüßen – Ihre und eure
Stephanie Wrede-Krukowski