Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Lehrkräfte,

heute wende ich mich mal wieder in Sachen Corona an Sie und an Euch. Seit heute gilt ein neuer Absonderungserlass, der sich unter folgendem Link findet: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220504_absonderungserlass.html

Im Erlass heißt es: „Die Anordnung zur Absonderung endet bei nachweislich infizierten Personen automatisch nach fünf Tagen. Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes […] oder eines abschließenden negativen Tests bedarf es hierfür nicht. Ein solcher Test wird jedoch empfohlen.“ Ausschlaggebend für die Dauer der Absonderung ist der erste Test, in der Regel also der Schnelltest vor der molekularbiologischen Untersuchung.

Neu ist außerdem, die Regelung für Haushaltsangehörige von infizierten Personen. Dazu schreibt uns das Ministerium: „Es gilt also nun eine auf fünf Tage verkürzte Absonderungspflicht für alle positiv getesteten Personen. Für Haushaltsangehörige, die nicht selbst positiv getestet sind, gilt keine Absonderungspflicht mehr.“

Nicht geändert hat sich das Vorgehen nach einem positiven Schnelltest. Im Erlass heißt es hierzu: „Die […] genannten Personen sind verpflichtet, das positive Testergebnis eines SARS-CoV-2-Antigenschnelltests unverzüglich durch eine molekularbiologische Untersuchung (z.B. PCR-Test) in einem Testzentrum oder einer Teststation oder bei einer Ärztin oder einem Arzt bestätigen zu lassen.“

Wichtig ist aber weiterhin, dass bei einer Ansteckung eines Schülers oder einer Schülerin umgehend unser Sekretariat informiert wird. Nur so können wir die vorgeschriebenen Meldungen an das Ministerium und das Gesundheitsamt durchführen und nur so ist es uns möglich, die Situation an der Schule insgesamt oder auch in einzelnen Klassen zu beobachten.

Hoffen wir gemeinsam, dass diese neuen Regelungen sich bewähren und sich die Coronasituation langsam beruhigen wird.

Mit herzlichen Grüßen – Ihre und eure
Stephanie Wrede-Krukowski