Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Lehrkräfte,

nun ist fast schon ein ganzer Monat vergangen, seitdem ich das letzte telegramm geschrieben habe. Das zeigt sehr deutlich, dass die Zeiten etwas ruhiger geworden sind.

Nun gibt es aber wieder Neuigkeiten! Zwar steigen die Inzidenzen wieder an, aber man kann feststellen, dass es kaum Infektionsfälle innerhalb der Schulen gibt. Die meisten infizierten Schülerinnen und Schüler haben sich „im außerschulischen Umfeld“ angesteckt, wie es in der aktuellen Corona-Schulinformation heißt. Vor diesem Hintergrund ist die Frage Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs durch die Maskenpflicht neu zu bewerten. Ab Montag müssen deshalb in folgenden Situationen keine Masken mehr getragen werden:

  • auf dem Schulhof und sonst im Freien;
  • für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonst an Schulen tätige Personen innerhalb des Unterrichtsraumes am eigenen Sitzplatz bzw. am konkreten Tätigkeitsort; gleiches gilt bei Sitzungen der Schülervertretungen und der schulrechtlich vorgesehenen Gremien;
  • für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonst an Schulen tätige Personen in der Mensa am Sitzplatz;
  • beim Ausüben von Sport sowie im Rahmen von schulischen Ganztagsangeboten zu Bewegung und Sport;
  • für Eltern am eigenen Sitzplatz in Elternversammlungen sowie in Sitzungen der Elternvertretungen und der schulrechtlich vorgesehenen Gremien.

Auf den „Gemein- und Begegnungsflächen“, also beispielsweise auf den Gängen besteht weiterhin Maskenpflicht.

Neu geregelt ist auch das Vorgehen, falls es doch zu Infektionen kommen sollte. Es gibt weiterhin keine „automatischen Absonderungsanordnungen für ganze Lerngruppen“. Für alle Klassen bzw. Lerngruppen, in denen eine Infektion aufgetreten ist, gilt eine „erweiterte MNB- und Testpflicht“, wenn die infizierte Person an mindestens einem der beiden letzten Schultage vor dem Test in der Schule anwesend war. Das bedeutet, dass für alle Mitglieder der Kontaktgruppen unmittelbar nach Bekanntwerden einer Infektion wieder Maskenpflicht am Sitzplatz gilt. Außerdem führen alle nicht geimpften oder genesenen Mitglieder der Gruppe täglich einen Selbsttest durch. Diese Regelungen gelten dann für fünf Schultage nach Kenntnisnahme des positiven Testergebnisses durch die Schule.

Wir bitten Sie und euch, uns als Schule im Falle einer Ansteckung möglichst zügig zu informieren, damit wir schnell reagieren können, um weitere Infektionen zu verhindern.

Wir freuen uns alle sehr, dass am Montag der diesjährige Musiknovember mit verschiedenen Darbietungen in den Pausen startet. Aufgrund der Coronasituation haben wir in diesem Jahr die Jahrgänge aufgeteilt. An den A-Tagen sind die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 8 eingeladen, in die Kuhle zu kommen und zuzuhören und zuzusehen. An den B-Tagen haben die Jahrgangsstufen 9 bis 12 dazu Gelegenheit. In der Kuhle besteht während der Darbietungen Maskenpflicht.

Zum Schluss möchte ich noch auf einen Termin hinweisen. Am 12.02.22 wird hoffentlich unser Tag der offenen Tür stattfinden.

Mit herzlichen Grüßen – Ihre und eure
Stephanie Wrede-Krukowski