Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Lehrkräfte,

mit diesem zweihundertsten telegramm möchte ich Sie und euch über die aktuellen Neuregelungen aus Kiel informieren.

Die geänderte Schulen-Coronaverordnung, die am Montag in Kraft tritt, sieht vor, dass voraussichtlich bis Mitte März wie schon in der vergangenen Woche dreimal wöchentlich Selbsttests durchgeführt werden. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass alle Personen in der Schule an diesen Tests teilnehmen müssen, das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Ohne Test ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

Außerdem sind die Regelungen für Absonderungen im Infektionsfall geändert worden. Aufgrund des schulischen Schutzkonzepts mit seiner Maskenpflicht besteht für die Sitznachbarn nicht mehr automatisch eine Absonderungspflicht, sondern nur im Einzelfall, wenn die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. In solchen Fällen sind die Schülerin oder der Schüler oder die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die engen Kontaktpersonen eigenverantwortlich zu informieren. Für diese Personen gilt dann eine Absonderungspflicht für fünf Tage, wenn sie nicht geboostert, „frisch“ doppelt geimpft, geimpft genesen oder „frisch“ genesen sind. Genauere Informationen dazu finden sich unter diesen Links Paul-Ehrlich-Institut – Coronavirus und COVID-19Coronavirus und COVID-19 (pei.de) und RKI – Coronavirus SARS-CoV-2 – Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise. Wenn es sich bei den engen Kontaktpersonen um Schülerinnen oder Schüler unserer Schule handelt, ist das Sekretariat natürlich behilflich, wenn zur Kontaktherstellung Kontaktdaten benötigt werden. Lerngruppen, die mit infizierten Personen Kontakt hatten, werden weiterhin von der Schule informiert und erhalten ein Informationsschreiben der Gesundheitsverwaltung.

Für Schülerinnen oder Schüler, bei denen selbst eine durch einen PCR-Test bestätigte Infektion vorliegt, „gilt […] eine Quarantäne von sieben Tagen in Verbindung mit einer Bescheinigung über einen negativen Schnelltest am siebten Tag.“

In der Corona-Schulinformation wird auch noch mal auf die zentrale Bedeutung des regelmäßigen Lüftens für die Reduktion des Ansteckungsrisikos hingewiesen. Dies möchte ich zum Anlass nehmen, alle an warme Kleidung oder Decken zu erinnern, damit niemand zu sehr frieren muss!

Zum Schluss möchte ich noch eine schulinterne Neuregelung ansprechen. Das Essen ist im Hinblick auf mögliche Ansteckungen immer eine Situation mit einem erhöhten Risiko, da man dazu natürlich die Maske abnehmen muss. Um hier den vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten zu können, ist ab sofort während der Mittagspause der Aufenthalt in der Mensa und in der roten Ecke nur noch für diejenigen erlaubt, die dort auch eine Mahlzeit verzehren. Für andere Pausenaktivitäten kann die Kuhle genutzt werden, hier darf aber keinesfalls gegessen werden und auch hier sollten immer möglichst große Abstände eingehalten werden.

Ich weiß, dass wir alle „die Schnauze voll“ von der Pandemie haben und dass die notwendigen Regelungen für alle Beteiligten Belastungen und Einschränkungen bedeuten. Dennoch bitte ich alle, sich in dieser Situation mit besonders hohen Ansteckungszahlen an die Regeln zu halten, um das Infektionsrisiko im Schulleben für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft so gering wie möglich zu halten. Ich hoffe, dass wir einigermaßen gut durch diese Zeit kommen, wenn wir alle am gleichen Strang ziehen!

Mit herzlichen Grüßen – Ihre und eure
Stephanie Wrede-Krukowski