Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Lehrkräfte,

auch im neuen Jahr beschäftigt das Thema Corona uns weiterhin. Starten möchte ich mit einer guten Nachricht: Wir hatten heute in der Schule keine positiven Testergebnisse. Herzlichen Dank an alle, die zu Hause oder im Testzentrum getestet und so geholfen haben, das Risiko für die Schulgemeinschaft zu reduzieren! Nun möchte ich Sie und euch über die aktuellen Regelungen informieren.

Am 5. Januar ist eine neue Schulen-Coronaverordnung in Kraft getreten. Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass wir voraussichtlich bis zum 23. Januar nicht mehr zweimal, sondern dreimal pro Woche Selbsttest durchführen werden. Die Tests berechtigen also nur noch für zwei Tage zum Schulbesuch. In der Regel werden wir nun montags, mittwochs und freitags testen. Spätestens ab dem 17. Januar wird die Testpflicht voraussichtlich auch für Geimpfte und Genesene gelten, diese Personengruppe wird aber auch in dieser Woche schon gebeten, freiwillig an den Tests teilzunehmen, um eine größere Sicherheit für alle Beteiligten zu erreichen.

Leider müssen außerunterrichtliche Angebote wie AGs bis zum 23. Januar ausgesetzt werden. Bei Ganztags- und Betreuungsangeboten wird die Entscheidung im Einzelfall gefällt. Einschränkungen gibt es auch im Musik- und Sportunterricht. Im Sportunterricht sind die Fachanforderungen ausgesetzt, es werden „moderate Bewegungsangebote“ durchgeführt. Nur in den Qualifikationsjahrgängen der Oberstufe gelten weiterhin die Fachanforderungen, hier ist ein tagesaktueller Test Voraussetzung für den Sportunterricht. Im Musikunterricht sind das Singen und Musizieren auf Blasinstrumenten momentan nicht gestattet. Über Beurlaubungen aufgrund vorliegender medizinischer Indikationen wird weiterhin im Einzelfall entschieden.

Änderungen gibt es auch bei der Frage, welche Auswirkungen nachgewiesene Infektionen auf die betroffenen Lerngruppen haben. Hierzu heißt es in der aktuellen Corona-Schulinformation:

Für Schulen bedeutet das in der Umsetzung, dass die unmittelbaren Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der PCR-positiv getesteten Person enge Kontaktpersonen sind, die sich daher eigenverantwortlich in Absonderung begeben müssen. Erfährt die Schule von einer PCR-positiv getesteten Person, informiert sie umgehend die Lerngruppen, mit denen die infizierte Person innerhalb der letzten drei Tage Kontakt hatte. Die Kontaktpersonen begeben sich dann […] eigenverantwortlich in Absonderung. Dafür begeben sie sich auf dem schnellst möglichen Weg nach Hause. Lehrkräfte achten im Rahmen des Möglichen darauf, dass dies umgesetzt wird. Im Falle von Fahrschülerinnen und Fahrschülern oder Schülerinnen und Schülern, die z. B. auf Grund ihres Alters oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Heimweg allein anzutreten, ist der nächstmögliche Zeitpunkt dann, wenn Eltern oder von ihnen beauftragte Personen das Kind abholen können.

Die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler, die Kontaktperson sind, sind durch die Schule unverzüglich zu informieren. Dabei sind mit den Sorgeberechtigten Verabredungen zu treffen, wie das Kind unter Beachtung der Vorgaben der Quarantänevorgaben sicher nach Hause kommt.“

Drücken wir alle fest die Daumen, dass wir mithilfe dieser Regelungen gut durch den Januar kommen!

Mit herzlichen Grüßen – Ihre und eure
Stephanie Wrede-Krukowski